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Arbeit & Recht Rechner

Im Bereich Arbeit & Recht finden Sie zuverlässige Informationen und praktische Hilfsmittel, die Ihnen helfen, arbeitsrechtliche Fragen schnell und fundiert zu beantworten – ob als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständiger.

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Arbeit & Recht: Orientierung im deutschen Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsbereichen überhaupt. Es umfasst ein weitreichendes Geflecht aus gesetzlichen Regelungen, tarifvertraglichen Vereinbarungen und betrieblichen Abmachungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist besser geschützt – und kann Konflikte frühzeitig vermeiden oder sachgerecht lösen.

Diese Kategorie bietet Ihnen strukturierte Informationen zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen. Von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses über Fragen zur Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag – hier erhalten Sie einen fundierten Überblick.

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Jedes Arbeitsverhältnis begründet gegenseitige Rechte und Pflichten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf pünktliche Lohnzahlung, sichere Arbeitsbedingungen und den gesetzlichen Mindesturlaub. Gleichzeitig sind sie zur Arbeitsleistung, Loyalität und Verschwiegenheit verpflichtet. Arbeitgeber wiederum müssen Fürsorgepflichten einhalten und dürfen Arbeitnehmer nicht willkürlich benachteiligen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen und sollten daher ernst genommen werden.

Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung

Eine der häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen betrifft die Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Dabei spielen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten eine wichtige Rolle bei der Sozialauswahl.

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche (fristlose) Kündigung, die nur bei einem wichtigen Grund zulässig ist. Abfindungen sind gesetzlich nicht automatisch vorgesehen, werden aber häufig im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart.

Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wie viele Stunden täglich gearbeitet werden darf und welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, sofern keine anderslautenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bestehen.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, was vier Wochen entspricht. Bei Erkrankung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld. Diese Regelungen sind für viele Beschäftigte von erheblicher praktischer Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt das Arbeitsrecht in Deutschland?▼
Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsschutz, Mutterschutz und betriebliche Mitbestimmung. Die Grundlagen finden sich in zahlreichen Gesetzen wie dem BGB, dem Kündigungsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer?▼
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In kleineren Betrieben gelten eingeschränkte Schutzregelungen, jedoch sind auch dort willkürliche oder sittenwidrige Kündigungen unzulässig.
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?▼
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechstagewoche, was vier Wochen entspricht. Bei einer Fünftagewoche sind es 20 Arbeitstage. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen darüber hinaus einen höheren Urlaubsanspruch vor.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?▼
Bei einer ordentlichen Kündigung werden die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist hingegen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht – etwa bei schwerem Vertrauensbruch oder wiederholten schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Sie muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Habe ich bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung?▼
Ja. Arbeitnehmer haben bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld, das in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt.
Was ist ein Aufhebungsvertrag und welche Risiken birgt er?▼
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er bietet Flexibilität, birgt aber Risiken: Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, da die Arbeitsagentur darin eine selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit sehen kann. Eine rechtliche Beratung vor der Unterzeichnung ist daher dringend empfohlen.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Diskriminierung am Arbeitsplatz?▼
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Betroffene können innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Benachteiligung Ansprüche geltend machen, darunter Schadensersatz und Entschädigung. Zudem besteht ein Beschwerderecht beim Arbeitgeber sowie die Möglichkeit, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden.