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Arbeit & Recht: Orientierung im deutschen Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsbereichen überhaupt. Es umfasst ein weitreichendes Geflecht aus gesetzlichen Regelungen, tarifvertraglichen Vereinbarungen und betrieblichen Abmachungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist besser geschützt – und kann Konflikte frühzeitig vermeiden oder sachgerecht lösen.
Diese Kategorie bietet Ihnen strukturierte Informationen zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen. Von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses über Fragen zur Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag – hier erhalten Sie einen fundierten Überblick.
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Jedes Arbeitsverhältnis begründet gegenseitige Rechte und Pflichten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf pünktliche Lohnzahlung, sichere Arbeitsbedingungen und den gesetzlichen Mindesturlaub. Gleichzeitig sind sie zur Arbeitsleistung, Loyalität und Verschwiegenheit verpflichtet. Arbeitgeber wiederum müssen Fürsorgepflichten einhalten und dürfen Arbeitnehmer nicht willkürlich benachteiligen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen und sollten daher ernst genommen werden.
Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung
Eine der häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen betrifft die Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Dabei spielen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten eine wichtige Rolle bei der Sozialauswahl.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche (fristlose) Kündigung, die nur bei einem wichtigen Grund zulässig ist. Abfindungen sind gesetzlich nicht automatisch vorgesehen, werden aber häufig im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart.
Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wie viele Stunden täglich gearbeitet werden darf und welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, sofern keine anderslautenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bestehen.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, was vier Wochen entspricht. Bei Erkrankung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld. Diese Regelungen sind für viele Beschäftigte von erheblicher praktischer Bedeutung.