Überstundenvergütung Rechner – Lohn berechnen

Überstundenvergütung

Über 45 Wochenstunden 50 %; Feiertag/Wochenende 100 %. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 225.

Brutto und Stunden eingeben, dann berechnen.

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Überstundenvergütung Rechner – Lohn berechnen

  • Mit unserem Überstundenlohn Rechner berechnen Sie schnell und präzise, welche Vergütung Ihnen für geleistete Mehrarbeit zusteht.
  • Das Tool berücksichtigt Ihren Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden sowie tarifliche oder betriebliche Zuschläge.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten sofort eine transparente Übersicht über den anfallenden Zusatzverdienst.
  • Alle Eingaben bleiben anonym – keine Registrierung, keine Datenspeicherung.
  • Nutzen Sie die Ergebnisse als solide Grundlage für Gehaltsverhandlungen oder die Lohnabrechnung.

Was versteht man unter Überstundenvergütung?

Wer regelmäßig mehr arbeitet als vertraglich vereinbart, hat in vielen Fällen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung dieser Mehrarbeit. Ein überstundenlohn rechner hilft dabei, die sogenannte Überstundenvergütung schnell und präzise zu ermitteln – sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem regulären Stundenlohn für die zusätzlich geleistete Zeit sowie einem möglichen Überstundenzuschlag, der je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Überstunden und Mehrarbeit: Überstunden bezeichnen die Arbeitszeit, die über die im Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche Stundenzahl hinausgeht – wer seinen genauen Anspruch ermitteln möchte, kann dafür einen überstundenlohn rechner nutzen. Mehrarbeit hingegen meint im arbeitsrechtlichen Sinne die Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit. In der Praxis werden beide Begriffe jedoch häufig synonym verwendet.

Gesetzliche Grundlagen und tarifliche Regelungen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt in Deutschland fest, wie viele Stunden pro Tag und Woche maximal gearbeitet werden darf. Wer seinen genauen Anspruch ermitteln möchte, kann dafür einen überstundenlohn rechner nutzen – konkrete Vergütungspflichten für Überstunden ergeben sich jedoch primär aus:

  • dem individuellen Arbeitsvertrag
  • einem geltenden Tarifvertrag
  • einer Betriebsvereinbarung
  • oder – in Ausnahmefällen – aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), wobei ein überstundenlohn rechner helfen kann, die jeweiligen Ansprüche schnell und transparent zu ermitteln

Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag existiert in Deutschland nicht automatisch. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, hängt stets von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ab. Wer die genaue Vergütung ermitteln möchte, kann dafür einen überstundenlohn rechner nutzen, da Tarifverträge häufig Zuschläge zwischen 25 % und 50 % des regulären Stundenlohns vorsehen – diese Werte können jedoch je nach Branche und Tarifwerk erheblich variieren.


So funktioniert die Berechnung

Der Überstundenlohn Rechner auf dieser Seite führt Sie in wenigen Schritten zum Ergebnis – genau das leistet ein zuverlässiger überstundenlohn rechner, der Ihre individuellen Werte präzise verarbeitet. Geben Sie die folgenden Werte ein:

  1. Bruttostundenlohn: Ihr aktueller Stundenlohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
  2. Anzahl der Überstunden: Die Gesamtzahl der zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden im gewählten Zeitraum.
  3. Überstundenzuschlag (%): Der vertraglich oder tariflich vereinbarte Zuschlagsatz – falls kein Zuschlag gilt, tragen Sie 0 % ein.
  4. Abrechnungszeitraum: Wählen Sie im überstundenlohn rechner, ob Sie die Vergütung für einen Tag, eine Woche oder einen Monat berechnen möchten.

Das Tool, das als überstundenlohn rechner fungiert, ermittelt daraufhin automatisch:

  • den Grundlohn für die Überstunden (Stundenlohn × Anzahl der Stunden) – genau das, was ein überstundenlohn rechner automatisch ermittelt
  • den Zuschlagsbetrag (Grundlohn × Zuschlagsatz)
  • die Gesamtvergütung (Grundlohn + Zuschlag) als Bruttobetrag

Beispielrechnung

ParameterWert
Bruttostundenlohn20,00 €
Geleistete Überstunden10 Stunden
Überstundenzuschlag25 %
Grundlohn für Überstunden200,00 €
Zuschlagsbetrag50,00 €
Gesamtvergütung (brutto) – berechnet mit überstundenlohn rechner250,00 €

Diese Beispielrechnung dient der Veranschaulichung. Ihr tatsächlicher Nettobetrag hängt von Ihrer individuellen Steuerklasse, den anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren persönlichen Faktoren ab. Für eine vollständige Nettolohnberechnung empfiehlt sich die ergänzende Nutzung unseres Brutto-Netto-Rechners – ideal in Kombination mit einem überstundenlohn rechner, um alle Vergütungsbestandteile präzise zu erfassen.


Überstundenzuschläge: Was ist üblich?

Da es in Deutschland keinen einheitlichen gesetzlichen Zuschlagsatz gibt, lohnt sich ein Blick auf branchenübliche Werte. Die folgende Tabelle zeigt typische Zuschlagsätze, wie sie in verschiedenen Tarifverträgen und Branchen vorkommen können – ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit:

ArbeitszeitkategorieTypischer Zuschlagsatz
Reguläre Überstunden (werktags)25 % – 50 %
Überstunden an Samstagen25 % – 50 %
Überstunden an Sonn- und Feiertagen50 % – 100 %
Nachtarbeit (zusätzlich)25 % – 40 %

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte und können je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag erheblich abweichen. Prüfen Sie stets Ihren konkreten Vertrag oder fragen Sie Ihren Betriebsrat.


Steuerliche Behandlung von Überstundenvergütungen

Ein häufig übersehener Aspekt: Überstundenvergütungen sind in der Regel vollständig lohnsteuerpflichtig und unterliegen den üblichen Sozialversicherungsbeiträgen. Sie werden dem regulären Arbeitslohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert.

Eine Ausnahme bilden steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) gemäß § 3b EStG. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei ausgezahlt werden. Die geltenden Freigrenzen und Prozentsätze richten sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben – informieren Sie sich daher stets über die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Regelungen oder wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Sozialversicherungspflicht

Überstundenvergütungen sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, sofern das Gesamtentgelt die maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreitet. Auch hier gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Grenzen, die regelmäßig angepasst werden.


Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung?

Nicht jede geleistete Überstunde führt automatisch zu einem Vergütungsanspruch. Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:

  • Die Überstunden wurden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet.
  • Die Mehrarbeit ist nachweisbar dokumentiert (z. B. durch Zeiterfassungssysteme, E-Mails oder schriftliche Anordnungen).
  • Der Arbeitsvertrag schließt eine Vergütung nicht ausdrücklich aus – etwa durch eine Klausel, nach der Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Letzteres ist ein häufiger Streitpunkt: Pauschalklauseln, die eine unbegrenzte Anzahl von Überstunden als abgegolten erklären, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in vielen Fällen unwirksam. Maßgeblich ist stets die konkrete Formulierung im Arbeitsvertrag sowie die aktuelle Rechtsprechung.

Verjährung und Verfallfristen

Ansprüche auf Überstundenvergütung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), sofern keine kürzeren tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen gelten. Viele Tarifverträge sehen jedoch deutlich kürzere Verfallfristen vor – teils nur drei bis sechs Monate nach Fälligkeit. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seines Anspruchs.


Abgeltung durch Freizeitausgleich

Nicht immer werden Überstunden finanziell vergütet. Häufig sehen Arbeits- oder Tarifverträge vor, dass Mehrarbeit durch Freizeitausgleich (Zeitausgleich) abgegolten wird. In diesem Fall werden die geleisteten Stunden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt als bezahlte Freizeit gewährt.

Ob Freizeitausgleich oder Geldvergütung gewährt wird, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, hat der Arbeitgeber in der Regel ein Wahlrecht – sofern dies nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeschränkt ist.


Tipps für eine korrekte Abrechnung

Um sicherzustellen, dass Ihre Überstunden korrekt erfasst und vergütet werden, empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Führen Sie eine eigene Arbeitszeitdokumentation – unabhängig von der betrieblichen Zeiterfassung.
  • Lassen Sie Überstunden schriftlich bestätigen oder per E-Mail anordnen.
  • Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung monatlich auf korrekte Erfassung der Mehrarbeit.
  • Kennen Sie Ihren Tarifvertrag – viele Beschäftigte wissen nicht, welche Regelungen für sie gelten.
  • Wenden Sie sich bei Unklarheiten an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das Tool auf dieser Seite unterstützt Sie dabei, schnell einen ersten Überblick über Ihre zu erwartende Vergütung zu erhalten – ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.


Für wen ist dieses Tool besonders nützlich?

Der Überstundenvergütung Rechner richtet sich an ein breites Publikum:

  • Arbeitnehmer, die prüfen möchten, ob ihre Abrechnung korrekt ist
  • Arbeitgeber und HR-Abteilungen, die Lohnkosten für Mehrarbeit kalkulieren
  • Selbstständige und Freiberufler, die Stundensätze für Mehrarbeit gegenüber Auftraggebern transparent machen möchten
  • Studierende und Berufseinsteiger, die erstmals mit Überstunden konfrontiert sind und ihre Rechte kennenlernen wollen
  • Betriebsräte, die Mitglieder bei Fragen zur Vergütung unterstützen

Unabhängig von Branche, Beschäftigungsform oder Erfahrungsstand liefert das Tool eine schnelle, nachvollziehbare Orientierung – ohne komplizierte Formeln oder Fachkenntnisse vorauszusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Überstunden im deutschen Arbeitsrecht?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt dabei Höchstgrenzen fest, die auch bei Überstunden nicht dauerhaft überschritten werden dürfen. Ob und wie Überstunden vergütet werden, hängt vom Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.

Haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Überstundenvergütung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung von Überstunden besteht nicht automatisch – er muss vertraglich, tariflich oder durch betriebliche Übung begründet sein. Gerichte haben jedoch entschieden, dass Überstunden bei fehlender Regelung im Zweifel vergütet werden müssen, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet wurden. Arbeitnehmer sollten daher stets prüfen, was ihr Arbeitsvertrag konkret regelt.

Wie berechnet man den Überstundenlohn pro Stunde?

Der Stundenlohn für Überstunden ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Bruttomonatsgehalt geteilt durch die monatliche Regelarbeitszeit in Stunden. Viele Tarifverträge sehen zusätzlich einen prozentualen Überstundenzuschlag vor, der auf diesen Grundstundenlohn aufgeschlagen wird. Der Rechner ermittelt diesen Wert automatisch auf Basis Ihrer eingegebenen Daten.

Was sind Überstundenzuschläge und wie hoch sind sie üblicherweise?

Überstundenzuschläge sind prozentuale Aufschläge auf den regulären Stundenlohn, die als Ausgleich für die zusätzliche Belastung gezahlt werden. Übliche Sätze liegen je nach Branche und Tarifvertrag zwischen 25 % und 50 % des Grundstundenlohns, wobei genaue Werte immer dem jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag zu entnehmen sind. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe für Überstundenzuschläge.

Sind Überstundenvergütungen steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Ja, Überstundenvergütungen sind grundsätzlich als Arbeitslohn voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt für Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge), die unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu gesetzlich festgelegten Grenzen steuerfrei sein können. Überstundenzuschläge im engeren Sinne genießen hingegen keine steuerliche Begünstigung.

Kann der Arbeitgeber Überstunden einseitig anordnen?

Der Arbeitgeber kann Überstunden nur dann einseitig anordnen, wenn dies vertraglich, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist. Ohne eine solche Grundlage bedarf die Anordnung von Überstunden der Zustimmung des Arbeitnehmers. In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser zudem ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Lage von Überstunden.

Darf Überstundenvergütung durch Freizeitausgleich ersetzt werden?

Ja, Überstunden können statt durch Geldleistung auch durch bezahlten Freizeitausgleich abgegolten werden, sofern dies arbeitsvertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt ist. Häufig wird vereinbart, dass Überstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch Freizeit ausgeglichen werden müssen, andernfalls erfolgt eine Auszahlung. Arbeitnehmer sollten auf eine klare schriftliche Regelung achten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie wirkt sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Überstundenvergütung aus?

Auch für Überstunden gilt der jeweils gültige gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze der Vergütung. Ist der vertraglich vereinbarte Stundenlohn so niedrig, dass Überstunden den Mindestlohn unterschreiten würden, muss der Arbeitgeber mindestens den Mindestlohn zahlen. Die aktuell geltende Mindestlohnhöhe ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder auf der Website der Mindestlohnkommission abrufbar.

Verfallen Überstunden, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden?

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche auf Überstundenvergütung schriftlich geltend gemacht werden müssen. Werden diese Fristen versäumt, kann der Anspruch verfallen, selbst wenn er grundsätzlich bestanden hätte. Ohne vertragliche Ausschlussfrist gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB.

Müssen Überstunden vom Arbeitnehmer nachgewiesen werden?

Ja, im Streitfall trägt der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass Überstunden geleistet wurden und dass der Arbeitgeber diese angeordnet oder zumindest geduldet hat. Eine sorgfältige Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden – etwa durch Stundenzettel, E-Mails oder Zeiterfassungssysteme – ist daher dringend empfehlenswert. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der nachfolgenden deutschen Rechtsprechung wird eine systematische Arbeitszeiterfassung zunehmend zur Pflicht für Arbeitgeber.

Gelten für Führungskräfte besondere Regelungen bei Überstunden?

Für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG gelten Teile des Arbeitszeitgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes nicht oder nur eingeschränkt. Häufig enthalten ihre Verträge eine sogenannte Vertrauensarbeitszeit oder eine Klausel, wonach Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt von der Höhe des Gehalts und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Was passiert mit Überstunden bei Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind noch nicht ausgeglichene Überstunden grundsätzlich auszuzahlen, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Arbeitnehmer sollten vor dem Ausscheiden prüfen, wie viele Überstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto stehen und ob diese vergütet oder durch Freizeit abgebaut werden. Etwaige Ausschlussfristen laufen auch nach der Kündigung weiter und sollten unbedingt beachtet werden.

Wie unterscheidet sich die Überstundenvergütung in Teilzeit von der in Vollzeit?

Teilzeitbeschäftigte leisten rechtlich gesehen erst dann Überstunden, wenn sie die für Vollzeitkräfte geltende betriebliche Regelarbeitszeit überschreiten – Stunden zwischen ihrer individuellen Teilzeitquote und der Vollzeitgrenze gelten als Mehrarbeit. Für diese Mehrarbeit haben Teilzeitkräfte nach § 4 TzBfG Anspruch auf die gleiche Vergütung wie Vollzeitkräfte, inklusive etwaiger Zuschläge. Eine diskriminierende Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen ist unzulässig.

Kann eine Pauschalabgeltungsklausel im Arbeitsvertrag Überstunden wirksam ausschließen?

Solche Klauseln, die Überstunden pauschal mit dem Gehalt für abgegolten erklären, sind nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Die Rechtsprechung verlangt, dass die Klausel klar und verständlich formuliert ist und dass der Umfang der zu leistenden Überstunden für den Arbeitnehmer erkennbar ist. Bei sehr niedrigen Gehältern oder unklarer Formulierung werden derartige Klauseln von Gerichten häufig als unwirksam eingestuft.

Welche Rolle spielt ein Tarifvertrag bei der Überstundenvergütung?

Tarifverträge können sowohl günstigere als auch – in bestimmten Grenzen – abweichende Regelungen zur Überstundenvergütung gegenüber dem Gesetz enthalten. Sie legen oft konkrete Zuschlagssätze, Ausgleichszeiträume und Obergrenzen für Überstunden fest, die für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich sind. Arbeitnehmer, die einem Tarifvertrag unterliegen, sollten dessen Bestimmungen kennen, da diese häufig vorteilhafter als rein individualvertragliche Regelungen sind.