Maklerprovision Rechner – Courtage berechnen

Maklercourtage-Rechner

Orientierung: Provision meist als Prozentsatz vom Kaufpreis (oft Käufer und Verkäufer je zur Hälfte, regional und vertraglich sehr unterschiedlich). MwSt.-Pflicht der Maklerleistung ist nicht separat ausgewiesen — nur Gesamtprozentsatz. Keine Rechtsberatung.

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Maklerprovision Rechner – Courtage berechnen

  • Mit unserem Maklerprovision Rechner berechnen Sie die anfallende Courtage für Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Sekunden.
  • Das Tool berücksichtigt die seit der Gesetzesreform geltende Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer.
  • Geben Sie Kaufpreis und den vereinbarten Provisionssatz ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort den Brutto- und Nettobetrag.
  • Ideal für Käufer, Verkäufer und Immobilienprofis, die Kosten transparent planen möchten.

Was ist die Maklerprovision und wie wird sie berechnet?

Die Maklerprovision – auch Maklercourtage oder schlicht Courtage genannt – ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Wer die anfallenden Kosten vorab kalkulieren möchte, kann dafür einen maklerprovision rechner nutzen. Sie wird in der Regel als prozentualer Anteil des beurkundeten Kaufpreises ausgedrückt und ist erst dann fällig, wenn der Maklervertrag, die Vermittlungsleistung und der Kaufvertrag alle drei vorliegen – das sogenannte Kausalitätsprinzip.

Die Grundformel

Die Berechnung folgt einer einfachen Logik, wie sie auch ein maklerprovision rechner verwendet:

Courtage (brutto) = Kaufpreis × Provisionssatz (inkl. Umsatzsteuer)

Diese Formel bildet die Grundlage jedes maklerprovision rechner und zeigt, wie sich die Bruttocourtage direkt aus dem Kaufpreis multipliziert mit dem geltenden Provisionssatz inklusive Umsatzsteuer ergibt.

Enthält der vereinbarte Satz die gesetzliche Umsatzsteuer bereits, spricht man vom Bruttosatz. Wird der Nettosatz angegeben, kommt die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzu. Unser maklerprovision rechner übernimmt beide Varianten und weist Ihnen den Unterschied klar aus.

Beispielrechnung:

KaufpreisProvisionssatz (brutto)Courtage gesamt
300.000 €3,57 %10.710 €
500.000 €3,57 %17.850 €
750.000 €7,14 %53.550 €

Diese Beispielwerte lassen sich mit einem maklerprovision rechner schnell und präzise auf die eigene Kaufsituation übertragen.

Hinweis: Die Sätze dienen nur der Veranschaulichung. Mit einem maklerprovision rechner lassen sich individuelle Szenarien schnell durchspielen, da die tatsächlich vereinbarte Courtage abweichen kann.


Gesetzliche Regelung zur Courtage-Teilung

Seit der Reform des Maklerrechts gilt in Deutschland für den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen das Prinzip der Provisionsteilung: Wer den Makler beauftragt, darf die Kosten nicht vollständig auf die andere Partei abwälzen. Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen; der Käufer zahlt höchstens denselben Betrag – was sich mit einem maklerprovision rechner schnell und transparent ermitteln lässt.

Diese Regelung gilt jedoch nicht pauschal für alle Immobilientransaktionen. Wer die anfallenden Kosten vorab kalkulieren möchte, kann dafür einen maklerprovision rechner nutzen. Bei Gewerbeimmobilien, Grundstücken oder Mietobjekten können andere Vereinbarungen getroffen werden. Es empfiehlt sich daher stets, den konkreten Maklervertrag sorgfältig zu prüfen.

Wer zahlt was? – Überblick nach Transaktionstyp

TransaktionstypRegelung zur Courtage
Kauf Einfamilienhaus / ETW (maklerprovision rechner empfohlen)Hälftige Teilung, wenn Verkäufer beauftragt
Kauf GewerbeimmobilieFrei verhandelbar
Vermietung (Wohnraum)Bestellerprinzip: Auftraggeber zahlt
Vermietung (Gewerbe)Frei verhandelbar

Schritt für Schritt: So nutzen Sie den Rechner

  1. Kaufpreis eingeben – Tragen Sie den vereinbarten oder angestrebten Kaufpreis der Immobilie ein.
  2. Provisionssatz wählen – Geben Sie den im Maklervertrag genannten Prozentsatz an. Achten Sie darauf, ob es sich um einen Brutto- oder Nettosatz handelt.
  3. Umsatzsteuer-Option – Wählen Sie, ob die Steuer bereits im Satz enthalten ist oder separat aufgeschlagen werden soll.
  4. Aufteilung festlegen – Geben Sie an, welcher Anteil auf Käufer und welcher auf Verkäufer entfällt.
  5. Ergebnis ablesen – Der maklerprovision rechner zeigt Ihnen die Courtage je Partei sowie den Gesamtbetrag, jeweils netto und brutto.

Regionale Unterschiede beim Provisionssatz

Die Höhe der ortsüblichen Courtage variiert in Deutschland erheblich. In einigen Bundesländern hat sich historisch ein höherer Gesamtsatz etabliert, in anderen liegt er traditionell niedriger. Auch innerhalb eines Bundeslandes können Großstädte von ländlichen Regionen abweichen.

Als grobe Orientierung gilt: Die Gesamtcourtage bewegt sich in Deutschland typischerweise zwischen rund 3 % und 7 % des Kaufpreises (brutto, inkl. Umsatzsteuer). Die genaue Höhe ist jedoch stets Verhandlungssache und sollte im Maklervertrag schriftlich fixiert werden.

Tipp: Holen Sie vor Vertragsunterzeichnung mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Provisionssatz, sondern auch die konkret angebotenen Leistungen des Maklers.


Courtage und Kaufnebenkosten im Gesamtüberblick

Die Maklerprovision ist nur eine von mehreren Kostenpositionen, die beim Immobilienkauf anfallen. Wer die Gesamtbelastung realistisch einschätzen möchte, sollte alle Nebenkosten zusammenrechnen:

  • Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland unterschiedlich hoch; die aktuellen Steuersätze der einzelnen Länder finden Sie bei den zuständigen Finanzbehörden.
  • Notarkosten und Grundbuchgebühren – richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Kaufpreis.
  • Maklerprovision – wie oben beschrieben, je nach Vereinbarung und Bundesland.
  • Finanzierungskosten – Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren und ggf. Kosten für eine Grundschuld.

Um die Finanzierungsseite vollständig zu durchleuchten, können Sie ergänzend unseren Baufinanzierung-Rechner nutzen, der monatliche Raten, Tilgungsverläufe und Gesamtkosten eines Immobiliendarlehens transparent darstellt.


Steuerliche Behandlung der Courtage

Für Privatpersonen, die eine selbst genutzte Immobilie erwerben, ist die Maklerprovision in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar. Sie erhöht jedoch die Anschaffungskosten der Immobilie und kann bei einem späteren steuerpflichtigen Verkauf (innerhalb der Spekulationsfrist) mindernd berücksichtigt werden.

Wer die Immobilie vermietet, kann die Courtage als Anschaffungsnebenkosten aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben – oder unter bestimmten Voraussetzungen sofort abziehen. Hier empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, da die steuerliche Einordnung vom Einzelfall abhängt.

Für Unternehmen und gewerbliche Investoren gelten eigene Regelungen; die Courtage kann in vielen Fällen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.


Häufige Fehler beim Umgang mit der Maklerprovision

Brutto- und Nettosatz verwechseln

Ein häufiger Irrtum: Der im Exposé genannte Provisionssatz ist oft bereits ein Bruttosatz inklusive Umsatzsteuer. Wird er fälschlicherweise als Nettosatz interpretiert und die Steuer nochmals aufgeschlagen, ergibt sich eine deutlich höhere Summe. Dieses Tool macht den Unterschied transparent.

Fälligkeit falsch einschätzen

Die Courtage wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam abgeschlossen ist. Vorauszahlungen oder Reservierungsgebühren, die auf die Provision angerechnet werden sollen, sind rechtlich heikel und sollten vertraglich klar geregelt sein.

Fehlende Schriftform

Ein mündlich geschlossener Maklervertrag kann unter Umständen nicht durchsetzbar sein. Achten Sie auf eine klare schriftliche Vereinbarung, in der Leistungsumfang, Provisionshöhe und Fälligkeitsbedingungen eindeutig festgehalten sind.

Widerrufsrecht übersehen

Wird der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht Verbrauchern in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die genauen Fristen und Bedingungen richten sich nach den aktuell geltenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.


Für wen ist dieses Tool besonders nützlich?

Immobilienkäufer erhalten eine schnelle Übersicht über die tatsächliche Kostenbelastung durch die Courtage – noch vor dem ersten Notartermin.

Immobilienverkäufer können prüfen, welcher Anteil der Provision auf sie entfällt und wie sich verschiedene Provisionssätze auf den Nettoerlös auswirken.

Makler und Immobilienprofis nutzen den Rechner, um Kunden gegenüber transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren – ein klarer Vorteil im Beratungsgespräch.

Investoren können die Courtage als Teil der Gesamtinvestitionskosten erfassen und in ihre Renditeberechnungen einbeziehen.


Qualitätssicherung und Aktualität

Die Berechnungslogik dieses Tools basiert auf den allgemeinen mathematischen Grundprinzipien der Prozentrechnung und den strukturellen Vorgaben des deutschen Maklerrechts. Da sich gesetzliche Regelungen, Steuersätze und Marktusancen ändern können, empfehlen wir, die Ergebnisse stets mit dem konkreten Maklervertrag und – bei steuerlichen Fragen – mit einem Fachberater abzugleichen. Dieses Tool ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern dient der ersten Orientierung und Planung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Maklercourtage und wer muss sie zahlen?

Die Maklercourtage ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Seit der Reform des Wohnraumvermittlungsgesetzes gilt beim Kauf von Wohnimmobilien das Prinzip der geteilten Courtage: Käufer und Verkäufer tragen die Provision in der Regel zu gleichen Teilen. Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip, wonach derjenige zahlt, der den Makler beauftragt hat.

Wie hoch ist die übliche Maklercourtage in Deutschland?

Die Maklercourtage ist gesetzlich nicht auf einen festen Prozentsatz festgelegt, sondern wird zwischen den Parteien vereinbart. Üblich sind Gesamtprovisionen zwischen vier und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer, wobei die genaue Höhe je nach Region und Marktsituation variiert. Mithilfe eines Maklercourtage-Rechners lässt sich der konkrete Betrag schnell und transparent ermitteln.

Wie berechnet sich die Maklercourtage genau?

Die Courtage ergibt sich aus dem vereinbarten Provisionssatz multipliziert mit dem Kaufpreis der Immobilie. Auf den Nettobetrag wird anschließend die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen, sodass sich der tatsächlich zu zahlende Bruttobetrag ergibt. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einem Satz von 3,57 Prozent (inkl. MwSt.) beläuft sich die Courtage auf 14.280 Euro.

Ist die Maklercourtage beim Immobilienkauf steuerlich absetzbar?

Für Privatpersonen, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben, ist die Maklercourtage in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar. Wird die Immobilie hingegen vermietet oder gewerblich genutzt, kann die Courtage als Anschaffungsnebenkosten aktiviert und über die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.

Was bedeutet das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage?

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision trägt, der den Makler mit der Vermittlung beauftragt hat. Im Bereich der Wohnraummiete ist dieses Prinzip seit 2015 gesetzlich verankert, sodass Vermieter die Courtage übernehmen müssen, wenn sie den Makler beauftragt haben. Beim Immobilienkauf gilt seit 2020 stattdessen die Regelung zur geteilten Provision.

Kann die Maklercourtage verhandelt werden?

Ja, die Höhe der Maklercourtage ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Auftraggeber und Makler. In einem Käufermarkt oder bei hochpreisigen Objekten ist die Bereitschaft der Makler zur Reduktion häufig größer. Es lohnt sich daher, vor Vertragsabschluss das Gespräch zu suchen und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Wann entsteht der Anspruch des Maklers auf die Courtage?

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Makler eine Leistung erbracht hat, die nachweislich ursächlich für den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags war. Voraussetzung ist zudem ein wirksamer Maklervertrag, der die Provisionspflicht ausdrücklich regelt. Kommt kein Hauptvertrag zustande, besteht in der Regel auch kein Anspruch auf die Courtage.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf neben der Maklercourtage an?

Neben der Maklercourtage sind beim Immobilienkauf weitere Erwerbsnebenkosten zu berücksichtigen, darunter die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Kosten für Gutachten oder Finanzierungsberatung. Die Gesamtnebenkosten können je nach Bundesland und Einzelfall zwischen zehn und fünfzehn Prozent des Kaufpreises betragen. Eine sorgfältige Kalkulation aller Posten ist daher unerlässlich.

Gilt die geteilte Maklercourtage auch für Gewerbeimmobilien?

Die gesetzliche Regelung zur geteilten Courtage bezieht sich ausschließlich auf den Kauf von Wohnimmobilien. Bei Gewerbeimmobilien können Makler und Auftraggeber die Provisionsteilung frei vereinbaren, weshalb hier andere Konditionen üblich sein können. Es empfiehlt sich, die Vereinbarungen stets schriftlich im Maklervertrag festzuhalten.

Wie unterscheidet sich die Maklercourtage je nach Bundesland?

Obwohl es keine bundesweit einheitliche gesetzliche Obergrenze für die Courtage gibt, haben sich regional unterschiedliche Marktüblichkeiten herausgebildet. In einigen Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen sind bestimmte Sätze traditionell verbreitet, während in anderen Regionen abweichende Konditionen gelten können. Ein Maklercourtage-Rechner hilft dabei, die konkreten Kosten für den jeweiligen Standort transparent darzustellen.

Was passiert, wenn der Maklervertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde?

Seit dem 23. Dezember 2020 ist für Maklerverträge über den Kauf von Wohnimmobilien die Textform gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt diese, ist der Vertrag unwirksam und der Makler kann keine Courtage verlangen. Bei anderen Immobilienarten gelten möglicherweise abweichende Formvorschriften, weshalb stets eine schriftliche Vereinbarung empfohlen wird.

Kann ich die Maklercourtage zurückfordern, wenn der Kauf rückabgewickelt wird?

Wird ein Kaufvertrag nachträglich angefochten oder rückabgewickelt, erlischt in der Regel auch der Provisionsanspruch des Maklers, sofern der Makler die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat. In solchen Fällen kann ein Rückforderungsanspruch bestehen, dessen Durchsetzung jedoch von den genauen Umständen abhängt. Eine rechtliche Beratung ist in diesen Situationen dringend anzuraten.

Wie funktioniert ein Maklercourtage-Rechner?

Ein Maklercourtage-Rechner ermittelt auf Basis des eingegebenen Kaufpreises und des vereinbarten Provisionssatzes den zu zahlenden Courtage-Betrag – wahlweise als Netto- oder Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer. Viele Rechner erlauben es zudem, die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer darzustellen. So erhalten beide Parteien schnell einen klaren Überblick über die anfallenden Kosten.

Ist eine Maklercourtage auch bei einem Notarvertrag ohne Makler fällig?

Nein, eine Maklercourtage entsteht nur dann, wenn tatsächlich ein Makler in die Vermittlung eingebunden war und ein entsprechender Maklervertrag besteht. Schließen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag direkt ohne Makler ab, fällt keine Provision an. In diesem Fall reduzieren sich die Erwerbsnebenkosten entsprechend, was den Gesamtaufwand spürbar senken kann.

Welche Angaben benötige ich, um die Maklercourtage korrekt zu berechnen?

Für eine präzise Berechnung benötigen Sie den vereinbarten Kaufpreis der Immobilie, den im Maklervertrag festgelegten Provisionssatz sowie die Information, ob der Satz bereits die Mehrwertsteuer enthält oder ob diese noch aufzuschlagen ist. Zusätzlich ist relevant, ob die Courtage geteilt wird und welcher Anteil auf Käufer bzw. Verkäufer entfällt. Mit diesen Angaben liefert der Rechner ein vollständiges und verlässliches Ergebnis.