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Krankengeld-Rechner

Krankengeld-Rechner

Orientierung nach SGB V: Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse beträgt in der Regel etwa 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts (gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze). Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter (Entgeltfortzahlung) — hier nur die Kassenleistung danach, vereinfacht monatlich. Keine Rechtsberatung.

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Krankengeld-Rechner

Kurz & bündig: Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 % des Nettoentgelts. Es wird ab dem 43. Krankheitstag von der Krankenkasse gezahlt, nachdem die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch darauf?

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit greift. Während die ersten sechs Wochen einer Krankheit durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers abgedeckt sind, übernimmt ab der siebten Woche die Krankenkasse die Zahlung.

Anspruchsberechtigt sind alle pflichtversicherten Arbeitnehmer sowie freiwillig versicherte Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld. Ausgeschlossen sind hingegen familienversicherte Personen, geringfügig Beschäftigte ohne eigene Krankenversicherung und Selbstständige ohne entsprechenden Wahltarif.

Grundlagen der Krankengeld-Berechnung

Die Berechnung des Krankengeldes folgt klaren gesetzlichen Regelungen. Als Bemessungsgrundlage dient das regelmäßige Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Hierbei werden alle beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt, einschließlich Überstunden, Zulagen und Prämien.

Das Krankengeld wird kalendertäglich berechnet und beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Allerdings gilt eine wichtige Begrenzung: Es darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Diese Regelung soll verhindern, dass Versicherte durch das Krankengeld finanziell bessergestellt werden als im gesunden Zustand.

Berechnungsformel und praktische Anwendung

Die Formel zur Berechnung des Krankengeldes lautet:

Krankengeld = (Bruttoentgelt × 0,7) ÷ 30

Allerdings muss zusätzlich geprüft werden, ob dieser Betrag die 90-Prozent-Grenze des Nettoentgelts überschreitet. Die endgültige Höhe entspricht dem niedrigeren der beiden Werte.

Beispielrechnung Krankengeld

BerechnungspositionBetrag
Bruttomonatslohn3.500 €
Nettomonatslohn2.350 €
70% vom Brutto2.450 €
90% vom Netto2.115 €
Krankengeld monatlich2.115 €
Krankengeld täglich70,50 €

In diesem Beispiel greift die 90-Prozent-Regel, da 70 Prozent des Bruttoentgelts höher wären als 90 Prozent des Nettoentgelts.

Beitragspflichtige Einnahmen bei der Berechnung

Bei der Ermittlung des maßgeblichen Arbeitsentgelts werden verschiedene Einkommensbestandteile berücksichtigt:

  • Grundgehalt oder Grundlohn
  • Regelmäßige Überstunden
  • Schicht- und Wochenendzulagen
  • Provisionen und Tantiemen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld (anteilig)
  • Sachbezüge in geldwerter Form

Nicht berücksichtigt werden hingegen einmalige Sonderzahlungen, die nicht regelmäßig gewährt werden, sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen.

Höchstgrenzen und Mindestbeträge

Das Krankengeld unterliegt bestimmten Ober- und Untergrenzen. Die Obergrenze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2024 liegt diese bei 62.100 Euro jährlich beziehungsweise 5.175 Euro monatlich.

Ein Mindestbetrag für das Krankengeld ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem vorherigen Einkommen. Bei sehr geringen Einkommen kann das Krankengeld entsprechend niedrig ausfallen.

Besonderheiten für verschiedene Beschäftigungsformen

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Krankengeld wie Vollzeitbeschäftigte. Die Berechnung erfolgt auf Basis des tatsächlich erzielten Einkommens. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird ein Durchschnittswert der letzten zwölf Monate herangezogen.

Auszubildende

Auszubildende sind ebenfalls krankengeldberechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei minderjährigen Auszubildenden entfällt der Anspruch auf Krankengeld, da hier die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers über die sechswöchige Frist hinaus fortgesetzt wird.

Beschäftigte mit schwankendem Einkommen

Bei Beschäftigten mit stark schwankenden Einkommen, beispielsweise Saisonarbeitern oder Beschäftigten im Gastgewerbe, wird zur Berechnung ein Durchschnittswert der letzten zwölf Monate ermittelt. Hierbei werden auch Zeiten ohne Beschäftigung berücksichtigt, was zu einem niedrigeren Krankengeld führen kann.

Steuerliche Behandlung des Krankengeldes

Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, das bedeutet, es erhöht den persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte. In der Steuererklärung muss das bezogene Krankengeld daher angegeben werden.

Sozialversicherungsbeiträge fallen auf das Krankengeld nicht an, da es sich um eine Leistung der Krankenversicherung handelt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum regulären Arbeitsentgelt.

Krankengeld bei mehreren Beschäftigungen

Beschäftigte mit mehreren Jobs haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld aus allen Beschäftigungsverhältnissen. Voraussetzung ist, dass in jedem Arbeitsverhältnis eine eigenständige Krankenversicherungspflicht besteht.

Die Berechnung erfolgt für jede Beschäftigung separat. Allerdings darf die Summe aller Krankengeldzahlungen das Gesamtnettoeinkommen vor der Erkrankung nicht übersteigen.

Dauer des Krankengeld-Bezugs

Krankengeld wird für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, also bereits während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld für diese Erkrankung. Bei einer neuen, nicht mit der ersten zusammenhängenden Krankheit beginnt eine neue 78-Wochen-Frist.

Wiedereingliederung und stufenweise Rückkehr

Während einer stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell bleibt der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich bestehen. Die Höhe richtet sich weiterhin nach dem ursprünglichen Einkommen, auch wenn bereits wieder teilweise gearbeitet wird.

Diese Regelung soll Anreize für eine frühzeitige Rückkehr in den Beruf schaffen, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Privat Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Stattdessen können sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz und ist unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.

Selbstständige mit gesetzlicher Krankenversicherung können einen Wahltarif für Krankengeld abschließen. Die Höhe orientiert sich an einem fiktiven Arbeitsentgelt, das bei Vertragsabschluss festgelegt wird.

Krankengeld und Arbeitslosengeld

Arbeitslose haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Arbeitslosengeldes. Voraussetzung ist, dass vor der Arbeitslosigkeit eine mindestens zwölfmonatige Beschäftigung mit Krankenversicherungspflicht bestanden hat.

Das Krankengeld bei Arbeitslosigkeit beträgt 70 Prozent des der Arbeitslosengeldbemessung zugrundeliegenden Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Krankengeld wird automatisch durch die Krankenkasse bearbeitet, sobald die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mehr als sechs Wochen vorliegt. Dennoch sollten Versicherte aktiv werden und folgende Unterlagen bereithalten:

  1. Aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  2. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  3. Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate
  4. Bescheinigung über die Entgeltfortzahlung
  5. Bei mehreren Jobs: entsprechende Nachweise aller Arbeitgeber

Besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen

Schwangere Arbeitnehmerinnen

Schwangere haben während der Schutzfristen vor und nach der Geburt keinen Anspruch auf Krankengeld, da in dieser Zeit das Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit außerhalb der Schutzfristen gelten die normalen Krankengeld-Regelungen.

Rentner mit Nebenbeschäftigung

Rentner, die neben ihrer Rente eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, haben ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der Nebentätigkeit, die Rente bleibt unberücksichtigt.

Rechte und Pflichten während des Krankengeld-Bezugs

Während des Krankengeld-Bezugs gelten bestimmte Pflichten:

  • Regelmäßige Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Beachtung ärztlicher Anweisungen
  • Vermeidung von Aktivitäten, die die Genesung gefährden
  • Information der Krankenkasse über Änderungen der Verhältnisse
  • Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen

Verstöße gegen diese Pflichten können zu einer Kürzung oder zum völligen Verlust des Krankengeld-Anspruchs führen.

Widerspruch und Rechtsmittel

Bei Uneinigkeit über die Höhe des Krankengeldes oder bei einer Ablehnung des Antrags können Versicherte Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden.

Bei erfolglosem Widerspruch steht der Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Hierbei entstehen für Versicherte in der ersten Instanz keine Gerichtskosten.

Häufig gestellte Fragen

Wann beginnt die Zahlung des Krankengeldes?

Das Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, also nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Krankenkasse zahlt rückwirkend ab diesem Zeitpunkt.

Wie hoch ist das Krankengeld bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro?

Bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro beträgt das Krankengeld maximal 70% davon, also 1.750 Euro monatlich. Falls das Nettogehalt niedriger ist, greift die 90%-Regel des Nettogehalts als Obergrenze.

Kann ich während des Krankengeld-Bezugs gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung während des Krankengeld-Bezugs ist grundsätzlich möglich. Der besondere Kündigungsschutz gilt nur während der ersten sechs Wochen der Entgeltfortzahlung.

Wird Krankengeld auch am Wochenende gezahlt?

Ja, Krankengeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, also auch für Wochenenden und Feiertage. Die Berechnung erfolgt auf Basis von 30 Tagen pro Monat.

Was passiert, wenn ich während des Krankengeld-Bezugs einen neuen Job antrete?

Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung während des Krankengeld-Bezugs endet der Anspruch auf Krankengeld. Die neue Beschäftigung muss der Krankenkasse unverzüglich gemeldet werden.

Erhalte ich Krankengeld auch bei einer Kur oder Rehabilitation?

During einer bewilligten Rehabilitation zahlt meist die Rentenversicherung eine Übergangsgeld. Krankengeld wird nur gezahlt, wenn die Krankenkasse Kostenträger der Maßnahme ist.

Wie wirkt sich Elternzeit auf das Krankengeld aus?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, daher besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Krankengeld. Erst nach Rückkehr aus der Elternzeit lebt der Anspruch wieder auf.

Muss ich Steuern auf das Krankengeld zahlen?

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es muss in der Steuererklärung angegeben werden und erhöht den Steuersatz für andere Einkünfte.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?

Verletztengeld wird bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten von der Berufsgenossenschaft gezahlt und ist höher als Krankengeld. Es beträgt 80% des Regelentgelts.

Kann das Krankengeld gepfändet werden?

Krankengeld kann grundsätzlich gepfändet werden, allerdings gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen wie bei Arbeitseinkommen. Ein bestimmter Grundbetrag bleibt immer unpfändbar.

Wie lange kann ich maximal Krankengeld beziehen?

Für dieselbe Krankheit kann Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezogen werden. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Was passiert nach Ende des Krankengeld-Anspruchs?

Nach Ende des Krankengeld-Anspruchs kommen je nach Situation verschiedene Leistungen in Betracht: Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe. Eine frühzeitige Beratung ist wichtig.

Erhalte ich Krankengeld auch bei psychischen Erkrankungen?

Ja, psychische Erkrankungen werden wie körperliche Krankheiten behandelt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wie wird das Krankengeld bei Teilzeitarbeit berechnet?

Bei Teilzeitarbeit wird das Krankengeld auf Basis des tatsächlich erzielten Teilzeit-Einkommens berechnet. Die gleichen Prozentsätze (70% vom Brutto, maximal 90% vom Netto) gelten.

Was muss ich bei einem Umzug während des Krankengeld-Bezugs beachten?

Ein Umzug während des Krankengeld-Bezugs muss der Krankenkasse unverzüglich gemeldet werden. Bei einem Kassenwechsel wird das Verfahren von der neuen Krankenkasse übernommen.