Krankengeld Rechner – Krankengeld Höhe berechnen

Krankengeld-Rechner

Orientierung nach SGB V: Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse beträgt in der Regel etwa 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts (gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze). Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter (Entgeltfortzahlung) — hier nur die Kassenleistung danach, vereinfacht monatlich. Keine Rechtsberatung.

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Krankengeld Rechner – Krankengeld Höhe berechnen

  • Das Krankengeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.
  • Die Höhe richtet sich nach Ihrem beitragspflichtigen Bruttoentgelt der letzten Abrechnungsperiode sowie der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
  • Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel 70 % des Bruttolohns, jedoch maximal 90 % des Nettolohns – das niedrigere Ergebnis ist maßgebend.
  • Zusätzlich werden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) vom Krankengeld abgezogen, sodass der tatsächliche Auszahlungsbetrag etwas geringer ausfällt.
  • Mit diesem Krankengeld Rechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert Ihre voraussichtliche Leistungshöhe – ohne aufwendige Eigenrecherche in Gesetzestexten.

Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch darauf?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es greift, sobald die sechswöchige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ausläuft – also ab dem 43. Krankheitstag bei derselben Erkrankung. Wer die genaue Höhe seiner Leistung ermitteln möchte, kann dafür einen Krankengeld Rechner nutzen. Anspruch haben grundsätzlich alle pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie freiwillig Versicherte, die einen entsprechenden Tarif gewählt haben.

Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen:

  • Beamtinnen und Beamte (diese erhalten Beihilfe und Besoldung) – für sie ist ein Krankengeld Rechner nicht relevant, da andere Regelungen gelten
  • Privat Krankenversicherte (hier greifen Krankentagegeldtarife)
  • Familienversicherte ohne eigenes Einkommen
  • Selbstständige ohne optionalen Krankengeldanspruch

Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung – wer vorab wissen möchte, wie lange und in welcher Höhe Leistungen zustehen, kann einen krankengeld rechner nutzen. Danach endet der Anspruch, und es kommen gegebenenfalls andere Sozialleistungen wie Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld in Betracht.


Wie wird das Krankengeld berechnet?

Die Berechnung folgt einem klar geregelten Schema, das in § 47 SGB V verankert ist – wer einen krankengeld rechner nutzt, erkennt schnell, dass es dennoch einige Feinheiten gibt, die in der Praxis häufig übersehen werden.

Schritt 1: Regelentgelt ermitteln

Ausgangspunkt ist das sogenannte Regelentgelt, das ein praktischer Krankengeld Rechner präzise ermitteln kann. Dabei wird das beitragspflichtige Bruttoentgelt des letzten abgerechneten Kalendermonats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen und durch 30 geteilt – unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hatte.

Beispiel: Bruttogehalt im letzten Monat = 3.600 € – genau der Wert, den ein Krankengeld Rechner als Grundlage verwendet Tägliches Regelentgelt = 3.600 € ÷ 30 = 120 €

Wichtig: Das Regelentgelt ist nach oben durch die geltende Beitragsbemessungsgrenze der GKV begrenzt – ein Detail, das auch jeder seriöse Krankengeld Rechner berücksichtigt. Liegt Ihr Gehalt darüber, wird nur der Höchstbetrag berücksichtigt. Die aktuellen Grenzwerte veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit jährlich.

Schritt 2: Brutto-Krankengeld berechnen

Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % des täglichen Regelentgelts – wer die genaue Summe ermitteln möchte, nutzt am besten einen Krankengeld Rechner:

Brutto-Krankengeld täglich = 120 € × 0,70 = 84 € – ein Ergebnis, das sich mit einem krankengeld rechner schnell und unkompliziert ermitteln lässt.

Schritt 3: Netto-Deckelung prüfen

Das Brutto-Krankengeld darf 90 % des täglichen Nettolohns nicht übersteigen. Dieser Vergleichswert wird aus dem Nettoentgelt des letzten Abrechnungsmonats errechnet (ebenfalls geteilt durch 30). Ist der Netto-Deckelungswert niedriger als das errechnete Brutto-Krankengeld, gilt der niedrigere Betrag.

Schritt 4: Sozialversicherungsbeiträge abziehen

Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge zur:

  • Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
  • Pflegeversicherung (inkl. Zuschlag für Kinderlose, sofern zutreffend)

abgezogen. Die Krankenversicherung selbst wird während des Krankengeldbezugs beitragsfrei gestellt. Die genauen Beitragssätze richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und können sich jährlich ändern.

Schritt 5: Netto-Krankengeld – der tatsächliche Auszahlungsbetrag

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich das Netto-Krankengeld, also der Betrag, der tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird. Dieser liegt typischerweise zwischen 60 % und 67 % Ihres letzten Nettolohns – je nach individueller Beitragssituation.


Übersicht: Berechnungsformel auf einen Blick

SchrittFormelBeispielwert
Tägliches RegelentgeltBruttogehalt ÷ 30120,00 €
Brutto-KrankengeldRegelentgelt × 70 %84,00 €
Netto-DeckelungNettogehalt ÷ 30 × 90 %z. B. 81,00 €
Maßgeblicher BetragNiedrigerer der beiden Werte81,00 €
Abzüge SV-Beiträgeca. 11–13 % (je nach Satz)ca. 9,50 €
Netto-KrankengeldMaßgeblicher Betrag – SV-Abzügeca. 71,50 €

Hinweis: Die Prozentwerte für Sozialversicherungsbeiträge sind Richtwerte und können sich durch gesetzliche Anpassungen verändern. Das Tool berücksichtigt stets die aktuell hinterlegten Sätze.


Besonderheiten und häufige Fallstricke

Einmalzahlungen und Sondervergütungen

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni fließen in eine gesonderte Berechnung ein. Sie werden auf das Jahresregelentgelt umgelegt und können das tägliche Krankengeld leicht erhöhen. Dieser sogenannte Einmalzahlungsausgleich wird von der Krankenkasse automatisch geprüft.

Teilzeitbeschäftigung und schwankende Einkommen

Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten oder variablem Entgelt – etwa bei Schichtarbeit mit wechselnden Zulagen – wird häufig ein Durchschnittswert aus einem längeren Referenzzeitraum gebildet. Sprechen Sie im Zweifelsfall direkt mit Ihrer Krankenkasse, um Missverständnisse zu vermeiden.

Krankengeld und Steuer

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, der auf Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte im selben Jahr angewendet wird. Wer längere Zeit Krankengeld bezogen hat, sollte daher unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgeben – häufig ergibt sich eine Nachzahlung. Für eine präzise Einschätzung Ihrer steuerlichen Gesamtbelastung können Sie ergänzend unseren Lohnsteuer-Rechner nutzen.

Krankengeld bei Minijob oder geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind in der Regel nicht krankenversicherungspflichtig und haben daher keinen Anspruch auf Krankengeld aus der GKV. Ausnahmen bestehen, wenn eine freiwillige Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht.


Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Die Bezugsdauer ist gesetzlich klar begrenzt:

  • Maximal 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb eines Dreijahreszeitraums für dieselbe Erkrankung
  • Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Frist neu
  • Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Anspruch – unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht

In diesem Fall prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Parallel dazu kann Bürgergeld beantragt werden, sofern keine andere Absicherung greift.


Krankengeld bei Selbstständigen

Selbstständige sind in der GKV freiwillig versichert und haben standardmäßig keinen Anspruch auf Krankengeld – es sei denn, sie haben einen Tarif mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag gewählt. Alternativ bieten viele Krankenkassen Wahltarife an, die einen früheren Einsatz des Krankengeldes ermöglichen (z. B. ab dem 22. oder 15. Tag). Die Beiträge für diese Tarife sind entsprechend höher.

Für Selbstständige ist eine private Krankentagegeldversicherung oft die sinnvollere Absicherung, da sie individuell auf den tatsächlichen Einkommensausfall zugeschnitten werden kann.


So nutzen Sie den Krankengeld Rechner optimal

Das Tool ist so konzipiert, dass Sie mit wenigen Eingaben ein belastbares Ergebnis erhalten:

  1. Bruttogehalt eingeben – tragen Sie Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt des letzten vollständigen Abrechnungsmonats ein.
  2. Nettogehalt eingeben – für die Netto-Deckelungsprüfung wird Ihr tatsächliches Nettoentgelt desselben Monats benötigt.
  3. Beschäftigungsart wählen – Vollzeit, Teilzeit oder besondere Beschäftigungsverhältnisse können das Ergebnis beeinflussen.
  4. Kinderzuschlag Pflegeversicherung – geben Sie an, ob Sie Kinder haben, da kinderlose Versicherte einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.
  5. Ergebnis ablesen – die Plattform zeigt Ihnen das voraussichtliche tägliche und monatliche Netto-Krankengeld übersichtlich an.

Hinweis: Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse. Individuelle Faktoren wie Sonderzahlungen, Kurzarbeit im Referenzzeitraum oder besondere Versicherungsverhältnisse können das tatsächliche Ergebnis abweichen lassen.


Krankengeld vs. Krankentagegeld – der Unterschied

Viele Menschen verwechseln gesetzliches Krankengeld mit privatem Krankentagegeld. Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

MerkmalKrankengeld (GKV)Krankentagegeld (PKV/Zusatz)
Anspruchsgrundlage§ 44 ff. SGB VPrivater Versicherungsvertrag
BeginnAb 43. KrankheitstagIndividuell vereinbart (z. B. ab Tag 1, 15, 43)
HöheGesetzlich geregelt (70 % Brutto, max. 90 % Netto)Frei vereinbart
SteuerpflichtSteuerfrei, ProgressionsvorbehaltSteuerfrei, Progressionsvorbehalt
Maximaldauer78 Wochen je ErkrankungVertraglich geregelt
ZielgruppeGKV-PflichtversichertePKV-Versicherte, Selbstständige, Beamte

Tipps zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall

Eine längere Erkrankung kann trotz Krankengeld zu erheblichen Einkommenseinbußen führen. Folgende Maßnahmen helfen, die Lücke zu schließen:

  • Private Krankentagegeldversicherung abschließen, um die Differenz zwischen Krankengeld und tatsächlichem Nettolohn abzudecken
  • Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen – greift bei dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
  • Notgroschen aufbauen: Finanzexperten empfehlen drei bis sechs Monatsgehälter als liquide Reserve
  • Steuererklärung nicht vergessen: Wer Krankengeld bezogen hat, ist zur Abgabe verpflichtet und sollte mögliche Nachzahlungen einkalkulieren
  • Frühzeitig mit der Krankenkasse kommunizieren: Viele Kassen bieten Beratung und Case-Management an, um den Wiedereinstieg in den Beruf zu unterstützen

Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Maßgeblich ist dabei das Regelentgelt, das aus dem Arbeitsentgelt der letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ermittelt wird. Der Rechner hilft Ihnen, diesen Betrag schnell und unkompliziert zu ermitteln.

Ab wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld, da der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Voraussetzung ist, dass die Krankschreibung lückenlos durch ärztliche Atteste belegt wird. Einige Krankenkassen bieten zudem Wahltarife an, die einen früheren Anspruch ermöglichen.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Erkrankung wird Krankengeld in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Diese Frist wird als Blockfrist bezeichnet und beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung. Bei einer anderen Erkrankung kann erneut ein Anspruch entstehen.

Was ist das Regelentgelt beim Krankengeld?

Das Regelentgelt ist die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld und entspricht dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines bestimmten Zeitraums vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. In der Regel wird das Entgelt des letzten vollständig abgerechneten Kalendermonats herangezogen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können anteilig einbezogen werden.

Gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze beim Krankengeld?

Ja, das Krankengeld wird nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Einkommen, das diese Grenze übersteigt, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Die genaue Höhe dieser Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.

Müssen auf das Krankengeld Steuern gezahlt werden?

Krankengeld ist selbst steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld zwar nicht direkt besteuert wird, aber den persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen kann. Wer im betreffenden Jahr Krankengeld erhalten hat, ist in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Werden Sozialversicherungsbeiträge vom Krankengeld abgezogen?

Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten. Die Krankenversicherungsbeiträge entfallen während des Krankengeldbezugs, da die Krankenkasse selbst die Leistung erbringt. Die verbleibenden Sozialversicherungsbeiträge werden hälftig von Versichertem und Krankenkasse getragen.

Wie hoch ist das Krankengeld bei Selbstständigen?

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können Krankengeld erhalten, wenn sie einen entsprechenden Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Die Berechnung erfolgt auf Basis des zuletzt nachgewiesenen Arbeitseinkommens. Ohne einen solchen Tarif besteht in der Regel kein Anspruch auf Krankengeld.

Was passiert, wenn ich die Krankmeldung nicht rechtzeitig einreiche?

Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht, kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen. Die Krankenkasse muss spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit über die Erkrankung informiert werden. Es empfiehlt sich, die Fristen genau einzuhalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Kann das Krankengeld bei einer Kündigung weitergezahlt werden?

Ja, auch nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Krankengeld, sofern die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortbesteht. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld in diesem Fall direkt aus. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vor der Kündigung bestanden hat oder zeitgleich eingetreten ist.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf das Krankengeld aus?

Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Krankengeld auf Basis des tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Entgelts berechnet. Da das Regelentgelt entsprechend geringer ausfällt, ist auch das Krankengeld niedriger als bei einer Vollzeitstelle. Der Rechner berücksichtigt das eingegebene Bruttoeinkommen unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Kinderkrankengeld?

Krankengeld wird gezahlt, wenn ein Versicherter selbst erkrankt und arbeitsunfähig ist. Kinderkrankengeld hingegen erhalten Eltern, wenn sie ihr erkranktes Kind zu Hause pflegen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Beide Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht, unterscheiden sich jedoch in Voraussetzungen und Dauer.

Erhalte ich Krankengeld auch während der Probezeit?

Grundsätzlich besteht auch während der Probezeit Anspruch auf Krankengeld, sofern die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Der Arbeitgeber ist jedoch nur dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Krankengeldantrags?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse, beträgt aber in der Regel wenige Werktage bis zu zwei Wochen. Es empfiehlt sich, alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Entgeltbescheinigungen des Arbeitgebers vollständig einzureichen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse kann den Prozess beschleunigen.

Kann ich neben dem Krankengeld noch hinzuverdienen?

Während des Krankengeldbezugs ist ein Hinzuverdienst grundsätzlich nicht erlaubt, da Krankengeld nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Geringfügige Tätigkeiten, die bereits vor der Erkrankung ausgeübt wurden, können unter bestimmten Umständen fortgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte dies vorab mit der Krankenkasse abgeklärt werden, um eine Rückforderung zu vermeiden.