Erbschaftsteuer Rechner – Steuer berechnen
- Mit unserem Erbschaftsteuer Rechner berechnen Sie schnell und unkompliziert, wie viel Erbschaftsteuer bei einer Erbschaft oder Schenkung anfallen kann.
- Das Tool berücksichtigt Steuerklassen, persönliche Freibeträge und die aktuell geltenden Steuersätze nach deutschem Recht.
- Ergebnisse sind Richtwerte – für verbindliche Auskünfte empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Notar.
- Alle Eingaben bleiben anonym und werden nicht gespeichert.
Was ist die Erbschaftsteuer und wer muss sie zahlen?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird. Geregelt ist sie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wer wissen möchte, wie hoch die eigene Steuerlast ausfällt, kann einen erbschaftsteuer rechner nutzen – denn grundsätzlich gilt: Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, kann steuerpflichtig werden, sofern der Wert des Erwerbs den persönlichen Freibetrag übersteigt.
Steuerpflichtig sind in der Regel alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sowie Erwerbe von inländischem Vermögen auch bei Auslandsbezug – wer die genaue Belastung vorab ermitteln möchte, kann dafür einen erbschaftsteuer rechner nutzen. Die Steuer wird vom Erwerber – also dem Erben oder Beschenkten – geschuldet, nicht vom Nachlass selbst.
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer: zwei Seiten einer Medaille
Viele Menschen wissen nicht, dass Schenkungen zu Lebzeiten steuerlich genauso behandelt werden wie Erbschaften nach dem Tod. Beide Vorgänge unterliegen demselben Gesetz und denselben Steuersätzen. Der entscheidende Vorteil bei Schenkungen: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer also frühzeitig plant, kann mithilfe eines erbschaftsteuer rechner die möglichen Einsparungen durch gestaffelte Übertragungen gezielt berechnen und erheblich Steuern sparen.
Die drei Steuerklassen im deutschen Erbschaftsteuerrecht
Mit einem erbschaftsteuer rechner lässt sich schnell ermitteln, welcher der drei Steuerklassen des deutschen Erbschaftsteuerrechts ein Erwerber angehört – denn die Einteilung richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erwerber. Je enger die Beziehung, desto günstiger sind Freibetrag und Steuersatz.
| Steuerklasse | Personenkreis |
|---|---|
| Steuerklasse I | Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) |
| Steuerklasse II | Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten |
| Steuerklasse III | Alle übrigen Erwerber, also nicht verwandte Personen wie Freunde oder Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft – wer die genaue Steuerlast ermitteln möchte, kann dafür einen Erbschaftsteuer Rechner nutzen |
Die Steuerklasse beeinflusst sowohl die Höhe des Freibetrags als auch den anzuwendenden Steuersatz erheblich. Wer mithilfe eines Erbschaftsteuer Rechner die eigene Steuerlast ermittelt, erkennt schnell: Für Erwerber der Steuerklasse III fallen bei gleichem Vermögenswert deutlich höhere Steuern an als für enge Familienangehörige.
Persönliche Freibeträge: Wer profitiert wie viel?
Ein zentrales Element der deutschen Erbschaftsteuer sind die persönlichen Freibeträge, die sich mit einem erbschaftsteuer rechner schnell und übersichtlich ermitteln lassen. Bis zu dieser Grenze bleibt ein Erwerb vollständig steuerfrei. Erst der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert.
Die Freibeträge sind gesetzlich festgelegt und können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Wer einen Erbschaftsteuer Rechner nutzt, sollte stets beachten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes folgende Richtwerte gelten – bitte prüfen Sie daher stets die aktuell gültigen gesetzlichen Grenzen:
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: sehr hoher Freibetrag (aktuell 500.000 Euro)
- Kinder (je Kind): 400.000 Euro
- Enkel (je Enkel): 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen und weitere Steuerklasse-II-Erwerber: 20.000 Euro – mit einem erbschaftsteuer rechner lassen sich diese Beträge schnell und übersichtlich berechnen
- Nicht verwandte Personen (Steuerklasse III): 20.000 Euro
Zusätzlich zu diesen persönlichen Freibeträgen gibt es besondere Versorgungsfreibeträge für Ehegatten und Kinder, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden – wer die genaue Steuerbelastung ermitteln möchte, kann dafür einen erbschaftsteuer rechner nutzen. Auch Hausrat und persönliche Gegenstände können bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei übertragen werden.
Besonderer Versorgungsfreibetrag
Überlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten neben dem persönlichen Freibetrag einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag – ein Aspekt, den auch ein erbschaftsteuer rechner bei der Berechnung berücksichtigt. Dieser wird jedoch um den Kapitalwert etwaiger Versorgungsbezüge (z. B. Witwenrente) gemindert. Für Kinder gilt ein gestaffelter Versorgungsfreibetrag, der sich nach dem Alter des Kindes richtet.
Steuersätze: Wie viel Prozent werden fällig?
Die Steuersätze steigen progressiv mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs – ein Zusammenhang, den ein Erbschaftsteuer Rechner besonders anschaulich darstellt. Das bedeutet: Je mehr Vermögen über den Freibetrag hinaus vererbt oder verschenkt wird, desto höher ist der Prozentsatz, der auf den übersteigenden Betrag anfällt.
| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| Bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
| 75.001 – 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
| 300.001 – 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
| 600.001 – 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
| 6.000.001 – 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
| 13.000.001 – 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
| Über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Hinweis: Diese Tabelle gibt die zum Redaktionszeitpunkt geltenden Sätze wieder. Gesetzliche Änderungen sind möglich – prüfen Sie stets die aktuell gültigen Regelungen beim Bundeszentralamt für Steuern oder einem Steuerberater.
So funktioniert die Berechnung – Schritt für Schritt
Das Tool führt die Berechnung in wenigen logischen Schritten durch. Wer den Ablauf versteht, kann die Ergebnisse besser einordnen und gezielt optimieren.
- Verwandtschaftsgrad bestimmen: Wählen Sie die Beziehung zwischen Erblasser und Erwerber. Daraus ergibt sich automatisch die Steuerklasse.
- Vermögenswert eingeben: Tragen Sie den Gesamtwert des geerbten oder geschenkten Vermögens ein. Dazu zählen Immobilien (Verkehrswert), Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile und sonstige Vermögenswerte.
- Freibetrag abziehen: Das System zieht den gesetzlichen Freibetrag automatisch ab. Nur der verbleibende Betrag ist steuerpflichtig.
- Steuersatz anwenden: Auf den steuerpflichtigen Erwerb wird der zutreffende Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse angewendet.
- Ergebnis ablesen: Die berechnete Steuer wird ausgewiesen. Zusätzlich zeigt das Tool den effektiven Steuersatz bezogen auf den Gesamterwerb.
Beispielrechnung: Kind erbt von einem Elternteil
Ein Kind erbt von seiner Mutter ein Vermögen im Wert von 600.000 Euro. Der persönliche Freibetrag beträgt 400.000 Euro. Der steuerpflichtige Erwerb beläuft sich damit auf 200.000 Euro. Da dieser Betrag in die Stufe von 75.001 bis 300.000 Euro fällt, gilt für Steuerklasse I ein Satz von 11 Prozent. Die anfallende Erbschaftsteuer beträgt in diesem Beispiel 22.000 Euro.
Besondere Steuerbefreiungen und Vergünstigungen
Neben den persönlichen Freibeträgen kennt das deutsche Erbschaftsteuerrecht eine Reihe weiterer Befreiungen, die in bestimmten Situationen erhebliche Steuervorteile bieten können.
Familienheim: Steuerfreie Übertragung der selbst genutzten Immobilie
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das selbst genutzte Familienheim vollständig steuerfrei auf den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Für Kinder gilt eine Steuerbefreiung bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern, sofern das Kind die Immobilie selbst nutzt und mindestens zehn Jahre darin wohnt.
Betriebsvermögen: Verschonungsregelungen für Unternehmer
Für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gelten besondere Verschonungsregelungen. Unter bestimmten Bedingungen – insbesondere bei Fortführung des Unternehmens und Einhaltung von Lohnsummen- und Behaltefristen – kann ein erheblicher Teil des Betriebsvermögens von der Steuer befreit werden. Die genauen Voraussetzungen sind komplex und sollten mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht besprochen werden.
Steuerbefreiung für Hausrat und persönliche Gegenstände
Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände können bis zu den gesetzlich festgelegten Grenzen steuerfrei übertragen werden. Für Erwerber der Steuerklasse I gelten dabei höhere Beträge als für Erwerber der Steuerklassen II und III.
Erbschaftsteuer optimieren: Strategien für die Praxis
Eine vorausschauende Nachlassplanung kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Dabei geht es nicht um Steuervermeidung, sondern um die legale Nutzung gesetzlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Gestaffelte Schenkungen nutzen: Da Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können, lohnt es sich, Vermögen frühzeitig und in Etappen zu übertragen. Wer rechtzeitig beginnt, kann über mehrere Jahrzehnte erhebliche Beträge steuerfrei weitergeben.
Testament und Erbvertrag gestalten: Durch eine durchdachte letztwillige Verfügung lässt sich sicherstellen, dass Vermögen an die steuerlich günstigsten Empfänger fließt und Freibeträge optimal ausgeschöpft werden.
Güterstand und Ehevertrag prüfen: Ehegatten können durch die Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) die steuerliche Situation im Erbfall beeinflussen. Die Zugewinnausgleichsforderung ist im Erbfall steuerfrei.
Lebensversicherungen einsetzen: Bestimmte Lebensversicherungen können so gestaltet werden, dass die Auszahlung im Todesfall außerhalb des Nachlasses erfolgt und damit unter Umständen günstiger besteuert wird.
Für eine individuelle Optimierungsstrategie empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder Notar. Ergänzend können Sie auch unseren Schenkungsteuer-Rechner nutzen, um die steuerlichen Auswirkungen von Übertragungen zu Lebzeiten zu vergleichen.
Verfahren: Was passiert nach dem Erbfall?
Nach dem Eintritt des Erbfalls sind bestimmte Fristen und Pflichten zu beachten.
Anzeigepflicht: Erben sind verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls zu informieren. Banken, Versicherungen und Notare sind ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet.
Steuererklärung: Das Finanzamt fordert in der Regel zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Die Frist beträgt mindestens einen Monat ab Aufforderung; auf Antrag kann sie verlängert werden.
Steuerbescheid und Zahlung: Nach Prüfung der Erklärung ergeht ein Steuerbescheid. Die Steuer ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen. Bei Immobilien kann auf Antrag eine Stundung gewährt werden, um einen Notverkauf zu vermeiden.
Einspruch: Gegen den Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Bei strittigen Bewertungsfragen – insbesondere bei Immobilien – ist dies nicht selten sinnvoll.
Bewertung von Vermögen: Worauf es ankommt
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich davon ab, mit welchem Wert das übertragene Vermögen angesetzt wird. Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt, wie verschiedene Vermögensarten zu bewerten sind.
Immobilien
Immobilien werden grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert nach standardisierten Verfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren). Die behördliche Bewertung weicht häufig vom tatsächlichen Marktwert ab – in beide Richtungen. Ein Gegengutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann sinnvoll sein, wenn der angesetzte Wert zu hoch erscheint.
Bankguthaben und Wertpapiere
Geldvermögen wird mit dem Nennwert angesetzt, börsennotierte Wertpapiere mit dem Kurswert zum Todestag.
Betriebsvermögen und GmbH-Anteile
Die Bewertung von Unternehmensanteilen ist besonders komplex. In der Regel wird ein vereinfachtes Ertragswertverfahren angewendet, das auf den durchschnittlichen Jahreserträgen der Vergangenheit basiert. Auch hier kann ein Gutachten zu einem niedrigeren Ansatz führen.
Häufige Missverständnisse rund um die Erbschaftsteuer
„Kleine Erbschaften sind immer steuerfrei." Das stimmt nur, wenn der Erwerb den persönlichen Freibetrag nicht übersteigt. Bei nicht verwandten Personen liegt dieser Freibetrag bei lediglich 20.000 Euro – ein Betrag, der schnell überschritten ist.
„Das Finanzamt erfährt sowieso nichts." Falsch. Banken, Versicherungen und Notare sind gesetzlich verpflichtet, Erbfälle dem Finanzamt zu melden. Wer die Anzeigepflicht verletzt, riskiert Steuerhinterziehung.
„Immobilien werden immer niedrig bewertet." Die behördliche Bewertung hat sich in den letzten Jahren deutlich dem Marktwert angenähert. In Ballungsräumen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen kann die steuerliche Bewertung erheblich sein.
„Schenkungen unter Verwandten sind steuerfrei." Nur bis zum jeweiligen Freibetrag. Darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig – auch unter engen Familienangehörigen.
Hinweis zur Nutzung dieses Rechners
Der Erbschaftsteuer Rechner auf dieser Seite liefert Orientierungswerte auf Basis der eingegebenen Daten und der aktuell hinterlegten gesetzlichen Parameter. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Insbesondere bei komplexen Sachverhalten – etwa bei Betriebsvermögen, Auslandsbezug, mehreren Erben oder strittigen Bewertungsfragen – sollten Sie einen Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht oder Notar hinzuziehen.
Die Steuersätze, Freibeträge und Bewertungsregeln können sich durch Gesetzesänderungen jederzeit verändern. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden gesetzlichen Regelungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Erbschaftsteuer und wer muss sie in Deutschland zahlen?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung auf eine andere Person übergeht. In Deutschland sind grundsätzlich alle Erben und Beschenkten steuerpflichtig, sofern der Erwerb die geltenden Freibeträge übersteigt. Das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers ist in der Regel für die Festsetzung zuständig.
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?
Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren vom höchsten persönlichen Freibetrag, während Kinder und Enkel ebenfalls deutlich höhere Freibeträge erhalten als entferntere Verwandte oder Fremde. Die genauen aktuellen Beträge sind in § 16 ErbStG geregelt und sollten stets anhand der jeweils geltenden Fassung geprüft werden.
Wie werden die Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer eingeteilt?
Das Erbschaftsteuergesetz unterscheidet drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser richten. Steuerklasse I umfasst enge Verwandte wie Ehegatten, Kinder und Enkel, Steuerklasse II entferntere Verwandte wie Geschwister und Nichten, und Steuerklasse III gilt für alle übrigen Erwerber. Je höher die Steuerklasse, desto höher sind die anzuwendenden Steuersätze.
Wie hoch sind die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer?
Die Steuersätze richten sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb und der jeweiligen Steuerklasse. Sie beginnen bei einem niedrigen einstelligen Prozentsatz für kleine Erwerbe in Steuerklasse I und können bei großen Erbschaften in Steuerklasse III auf bis zu 50 Prozent steigen. Die genaue Staffelung ist in § 19 ErbStG festgelegt und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wie berechnet man die Erbschaftsteuer konkret?
Zunächst wird der Verkehrswert des geerbten Vermögens ermittelt und der persönliche Freibetrag abgezogen. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Erwerb wird dann der Steuersatz angewendet, der sich aus der Steuerklasse und der Höhe des Erwerbs ergibt. Unser Rechner führt diese Schritte automatisch durch und gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Welche Vermögenswerte werden bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt?
Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Schmuck, Kunstgegenstände und sonstige Vermögenswerte. Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers können in der Regel als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Bestimmte Vermögenswerte wie das selbst genutzte Familienheim können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
Ist das geerbte Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das selbst genutzte Familienheim steuerfrei vererbt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Erbe die Immobilie nach dem Erbfall selbst zu Wohnzwecken nutzt und dies für einen Mindestzeitraum von zehn Jahren beibehält. Für Kinder gilt zusätzlich eine Begrenzung der steuerfreien Wohnfläche; die genauen Bedingungen sind in § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG geregelt.
Können Schenkungen die Erbschaftsteuer reduzieren?
Durch vorweggenommene Erbfolge in Form von Schenkungen lässt sich die spätere Erbschaftsteuerbelastung oft erheblich senken. Da die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung. Eine steuerliche Beratung ist dabei ratsam, um alle Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Wann muss die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden?
Erben sind verpflichtet, den Erwerb innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt fordert anschließend in der Regel zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf und setzt eine entsprechende Frist. Bei Versäumnis können Verspätungszuschläge und Zinsen anfallen.
Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
Bei einer Erbengemeinschaft wird die Erbschaftsteuer für jeden Miterben separat berechnet, da jeder Erbe seinen eigenen Freibetrag und seine eigene Steuerklasse hat. Jeder Miterbe ist für seinen Anteil am Erbe individuell steuerpflichtig. Eine gemeinsame Steuererklärung ist nicht vorgesehen; jeder Erbe muss seinen Erwerb eigenständig beim Finanzamt anzeigen.
Wie wird Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer behandelt?
Für Betriebsvermögen sieht das Erbschaftsteuergesetz besondere Verschonungsregelungen vor, um die Unternehmensfortführung nicht zu gefährden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Regelverschonung (85 Prozent steuerfrei) oder Optionsverschonung (100 Prozent steuerfrei) beantragt werden. Die Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen ist an strenge Bedingungen wie Lohnsummenregelungen und Behaltefristen geknüpft.
Gibt es einen Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
Erbschaft- und Schenkungsteuer werden in Deutschland nach demselben Gesetz – dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) – geregelt und unterliegen denselben Steuersätzen und Freibeträgen. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt des Vermögensübergangs: Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tod des Erblassers, die Schenkungsteuer bereits zu Lebzeiten. Beide Steuerarten werden vom selben Finanzamt bearbeitet.
Wie wird der Wert einer geerbten Immobilie ermittelt?
Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls herangezogen. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert in der Regel anhand standardisierter Bewertungsverfahren wie dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren gemäß Bewertungsgesetz. Erben haben das Recht, durch ein unabhängiges Gutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Können Beerdigungskosten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden?
Ja, Beerdigungskosten zählen zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten und mindern damit den steuerpflichtigen Erwerb. Das Gesetz sieht hierfür einen pauschalen Abzugsbetrag vor, sofern keine höheren tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Auch Grabpflegekosten und Kosten für die Nachlassregelung können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Ist eine professionelle Steuerberatung bei der Erbschaftsteuer sinnvoll?
Angesichts der Komplexität des Erbschaftsteuerrechts und der erheblichen finanziellen Auswirkungen ist eine professionelle Steuerberatung in den meisten Fällen sehr empfehlenswert. Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht kann individuelle Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, Fristen überwachen und die korrekte Bewertung des Nachlasses sicherstellen. Unser Rechner liefert eine erste Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.