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Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftsteuer-Rechner

Orientierung nach ErbStG: Freibeträge und Steuerklassen I–III sind stark vereinfacht; vollständige Tarife, Verschonungsabschlag bei Betriebsvermögen und Fristen sind nicht abgebildet. Keine Steuerberatung — nur grobe Schätzung.

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Erbschaftsteuer-Rechner

Kurz & bündig

Die Erbschaftsteuer berechnen ist komplex, aber mit den richtigen Informationen zu Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen durchaus machbar. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, die anfallende Erbschaftsteuer schnell und unkompliziert zu ermitteln. Dabei werden alle relevanten Faktoren wie Verwandtschaftsgrad, Nachlasswert und persönliche Freibeträge berücksichtigt. So erhalten Sie eine erste Orientierung über die zu erwartende Steuerlast.

Was ist die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung anfällt. Sie wird vom deutschen Staat erhoben und richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt alle Details dieser Besteuerung.

Grundsätzlich unterliegt jeder Vermögensübergang von Todes wegen der Erbschaftsteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Vermögen durch Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge übertragen wird. Auch Schenkungen unter Lebenden werden nach denselben Grundsätzen besteuert, weshalb oft von Erbschaft- und Schenkungsteuer gemeinsam gesprochen wird.

Steuerklassen im Überblick

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich von der Steuerklasse ab, die sich aus dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ergibt. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:

SteuerklasseVerwandtschaftsgradBeispiele
IEhegatten, Kinder, EnkelEhepartner, leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkelkinder
IIGeschwister, Neffen, Nichten, Eltern bei SchenkungGeschwister, Neffen, Nichten, geschiedene Ehegatten, Schwiegereltern
IIIAlle anderenLebensgefährten, Freunde, entfernte Verwandte, juristische Personen

Die Steuerklasse I bietet die günstigsten Bedingungen mit den höchsten Freibeträgen und niedrigsten Steuersätzen. Steuerklasse III hingegen wird am stärksten belastet. Diese Staffelung soll die Familie als Solidargemeinschaft stärken und den Erhalt von Familienvermögen fördern.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Jeder Erbe hat Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag, bis zu dem keine Erbschaftsteuer anfällt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad erheblich:

Freibeträge in Steuerklasse I

  • Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro pro Kind
  • Enkelkinder: 200.000 Euro (bei lebenden Eltern) bzw. 400.000 Euro (bei vorverstorbenen Eltern)
  • Urenkel und weitere Abkömmlinge: 100.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Erbschaft: 100.000 Euro

Freibeträge in den Steuerklassen II und III

  • Steuerklasse II: 20.000 Euro für alle Begünstigten
  • Steuerklasse III: 20.000 Euro für alle Begünstigten

Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dies ermöglicht eine vorausschauende Steuerplanung durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten.

Steuersätze der Erbschaftsteuer

Nach Abzug des Freibetrags wird auf den verbleibenden steuerpflichtigen Erwerb die Erbschaftsteuer erhoben. Die Steuersätze steigen progressiv mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs:

Steuerpflichtiger ErwerbSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 €7%15%30%
bis 300.000 €11%20%30%
bis 600.000 €15%25%30%
bis 6.000.000 €19%30%30%
bis 13.000.000 €23%35%50%
bis 26.000.000 €27%40%50%
über 26.000.000 €30%43%50%

Die deutlichen Unterschiede zwischen den Steuerklassen zeigen, wie wichtig der Verwandtschaftsgrad für die Steuerbelastung ist.

Bewertung verschiedener Vermögensarten

Nicht alle Vermögenswerte werden zum vollen Marktwert besteuert. Das Erbschaftsteuerrecht kennt verschiedene Bewertungsverfahren:

Immobilienvermögen

Immobilien werden grundsätzlich mit dem Verkehrswert bewertet. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es jedoch bedeutende Vergünstigungen:

  • Familienheim: Bleibt das Eigenheim nach dem Erbfall zehn Jahre im Besitz des Ehegatten oder der Kinder und wird selbst bewohnt, ist es vollständig steuerfrei
  • Wohnfläche bei Kindern: Die Steuerbefreiung ist auf 200 Quadratmeter begrenzt
  • Mietobjekte: Werden zum vollen Verkehrswert besteuert

Betriebsvermögen

Für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gelten besondere Regelungen zur Förderung der Unternehmensnachfolge:

  • Verschonungsabschlag: Je nach Option 85% oder 100% des Betriebsvermögens
  • Behaltensfrist: Das Unternehmen muss fünf oder sieben Jahre fortgeführt werden
  • Lohnsummentest: Die Lohnsumme muss bestimmte Mindestgrenzen einhalten

Kapitalvermögen

Wertpapiere, Bankguthaben und sonstige Kapitalanlagen werden grundsätzlich mit dem Kurswert zum Todestag bewertet.

Schritt-für-Schritt: Erbschaftsteuer berechnen

Um die Erbschaftsteuer korrekt zu berechnen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Nachlasswert ermitteln: Addieren Sie alle Vermögenswerte des Erblassers
  2. Schulden und Kosten abziehen: Reduzieren Sie den Nachlass um Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten
  3. Erbteil bestimmen: Berechnen Sie den Anteil des jeweiligen Erben
  4. Steuerklasse zuordnen: Bestimmen Sie die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsgrad
  5. Freibetrag abziehen: Reduzieren Sie den Erbteil um den persönlichen Freibetrag
  6. Steuersatz anwenden: Wenden Sie den entsprechenden Steuersatz auf den steuerpflichtigen Erwerb an

Praktisches Berechnungsbeispiel

Familie Müller: Der Vater verstirbt und hinterlässt ein Vermögen von 800.000 Euro. Die Ehefrau erbt 400.000 Euro, die beiden Kinder erhalten je 200.000 Euro.

Berechnung für die Ehefrau:

  • Erbteil: 400.000 Euro
  • Freibetrag (Steuerklasse I): 500.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 0 Euro
  • Erbschaftsteuer: 0 Euro

Berechnung für jedes Kind:

  • Erbteil: 200.000 Euro
  • Freibetrag (Steuerklasse I): 400.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 0 Euro
  • Erbschaftsteuer: 0 Euro

In diesem Fall fällt keine Erbschaftsteuer an, da alle Erbteile unter den jeweiligen Freibeträgen liegen.

Besonderheiten bei der Bewertung

Hausrat und persönliche Gegenstände

Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände sind in bestimmten Grenzen steuerfrei:

  • Steuerklasse I: Bis 41.000 Euro steuerfrei
  • Steuerklasse II: Bis 12.000 Euro steuerfrei
  • Steuerklasse III: Bis 12.000 Euro steuerfrei

Diese Freibeträge gelten zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen.

Kunstgegenstände und Sammlungen

Kunstgegenstände, Kunstsammlungen und wissenschaftliche Sammlungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden, wenn sie von herausragender kultureller Bedeutung sind und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder

Neben den allgemeinen Freibeträgen gibt es zusätzliche Versorgungsfreibeträge:

  • Ehegatte: 256.000 Euro
  • Kinder bis 5 Jahre: 52.000 Euro
  • Kinder 6-10 Jahre: 41.000 Euro
  • Kinder 11-15 Jahre: 30.700 Euro
  • Kinder 16-20 Jahre: 20.500 Euro
  • Kinder 21-27 Jahre: 10.300 Euro

Diese Freibeträge werden um bereits erhaltene Versorgungsbezüge gekürzt.

Häufige Fehler vermeiden

Bewertungsstichtag beachten

Entscheidend für die Bewertung ist grundsätzlich der Todestag des Erblassers. Bei schwankenden Kursen kann dies erhebliche Auswirkungen haben.

Internationale Bezüge

Bei Auslandsvermögen oder ausländischen Erben können Doppelbesteuerungsabkommen greifen. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

Schenkungen berücksichtigen

Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden auf den Freibetrag angerechnet und können die Steuerbelastung erhöhen.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung

Schenkungen zu Lebzeiten

Durch rechtzeitige Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Der Zehn-Jahres-Rhythmus ermöglicht eine langfristige Vermögensübertragung.

Testamentarische Gestaltung

Durch geschickte testamentarische Gestaltung können Steuerklassen optimiert und Freibeträge besser ausgenutzt werden. Vermächtnisse und Teilungsanordnungen bieten zusätzliche Möglichkeiten.

Nießbrauchsregelungen

Der Vorbehalt von Nießbrauchsrechten kann die Bewertung erheblich reduzieren und gleichzeitig Einkünfte sichern.

Anzeige- und Steuererklärungspflichten

Erben müssen das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls informieren. Eine förmliche Erbschaftsteuererklärung ist nur abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert oder bestimmte Wertgrenzen überschritten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Testament oder Erbschein
  • Vermögensaufstellung
  • Bewertungsunterlagen für Immobilien
  • Schuldennachweis
  • Nachweis über Bestattungskosten

Zahlungsmodalitäten und Stundung

Die Erbschaftsteuer wird grundsätzlich sofort nach Festsetzung fällig. Bei Liquiditätsengpässen sind jedoch Stundungen oder Ratenzahlungen möglich:

  • Stundung: Bis zu zehn Jahre bei berechtigten Interessen
  • Ratenzahlung: Insbesondere bei Betriebsvermögen
  • Sachleistungen: In Ausnahmefällen Übertragung von Kunstgegenständen

Rechtsmittel und Einspruch

Gegen Erbschaftsteuerbescheide kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Häufige Streitpunkte sind:

  • Bewertung von Immobilien
  • Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
  • Anwendung von Vergünstigungen
  • Steuerklassenzuordnung

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner bei der Erbschaftsteuer?

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro plus einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Damit können sie bis zu 756.000 Euro steuerfrei erben, sofern keine Versorgungsbezüge vorhanden sind.

Muss ich als Kind Erbschaftsteuer zahlen wenn mein Elternteil stirbt?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Nur wenn der Wert des geerbten Vermögens diesen Betrag übersteigt, fällt Erbschaftsteuer an. Zusätzlich gibt es je nach Alter noch einen Versorgungsfreibetrag.

Wie wird eine geerbte Immobilie bei der Erbschaftsteuer bewertet?

Immobilien werden grundsätzlich mit dem Verkehrswert zum Todestag bewertet. Selbstgenutztes Wohneigentum kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei übertragen werden, wenn es zehn Jahre selbst bewohnt wird.

Fallen bei Schenkungen dieselben Steuersätze an wie bei Erbschaften?

Ja, für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze wie bei Erbschaften. Die Freibeträge können jedoch alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Kann ich Schulden des Erblassers von der Erbschaftsteuer abziehen?

Ja, Schulden und Nachlassverbindlichkeiten reduzieren den steuerpflichtigen Nachlass. Dazu gehören auch angemessene Bestattungskosten, die pauschal mit 10.300 Euro angesetzt werden können.

Wie lange habe ich Zeit um die Erbschaftsteuer zu zahlen?

Die Erbschaftsteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bei besonderen Härten können Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden.

Muss ich Hausrat und persönliche Gegenstände versteuern?

Hausrat ist in bestimmten Grenzen steuerfrei: 41.000 Euro in Steuerklasse I und 12.000 Euro in den Steuerklassen II und III. Diese Freibeträge gelten zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen.

Wie wirken sich Schenkungen der letzten Jahre auf die Erbschaftsteuer aus?

Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden auf den Freibetrag angerechnet. Wurde der Freibetrag bereits durch Schenkungen ausgeschöpft, kann dies zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung führen.

Welche Steuerklasse gilt für Stiefkinder?

Stiefkinder werden steuerlich wie leibliche Kinder behandelt und gehören zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 400.000 Euro.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Geschwister?

Geschwister gehören zur Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro. Darüber hinaus gelten Steuersätze zwischen 15% und 43%, je nach Höhe des Erbes.

Kann ich als Unverheirateter Partner erben ohne hohe Steuern zu zahlen?

Unverheiratete Partner gehören zur Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag und hohen Steuersätzen von 30% bis 50%. Eine Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft würde die Steuerbelastung erheblich reduzieren.

Was passiert wenn mehrere Erben vorhanden sind?

Jeder Erbe hat Anspruch auf seinen individuellen Freibetrag. Die Erbschaftsteuer wird für jeden Erben separat berechnet. Eine Zusammenveranlagung ist nicht möglich.

Wie werden Betriebsvermögen und Unternehmensanteile besteuert?

Für Betriebsvermögen gibt es besondere Vergünstigungen mit Verschonungsabschlägen von 85% oder 100%. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen wie Behaltensfrist und Lohnsummentest erfüllt werden.

Muss ich auch im Ausland befindliches Vermögen versteuern?

Grundsätzlich ja, wenn der Erblasser oder Erbe in Deutschland steuerpflichtig war. Doppelbesteuerungsabkommen können jedoch eine Anrechnung ausländischer Steuern ermöglichen.

Wie kann ich die Erbschaftsteuer legal reduzieren?

Legale Gestaltungsmöglichkeiten sind frühzeitige Schenkungen zur Nutzung der Zehnjahresfrist, optimale testamentarische Gestaltung, Nießbrauchsvorbehalte und die Nutzung aller verfügbaren Freibeträge und Vergünstigungen.